spickmich wurde einst ins Leben gerufen, um Schülern die Chance auf ein faires und anonymes Feedback über die Leistung der eigenen Lehrer zu geben. Mit Hammi Hamster, brandaktuellen News, dem Flirtcheck und weiteren tollen „Spielchen“ ist spickmich das beste Mittel gegen langweilige und verregnete Nachmittage.
Gute Lehrer werden natürlich für super Unterricht belohnt, indem sie Bestnoten erhalten. Leider sehen einige Pädagogen und Lehrer aber immer noch etwas Negatives in unserem Bewertungssystem. Neben Beschwerdeanrufen gehen einige von ihnen sogar vor Gericht.
Um 12:00 Uhr im Saal A 114 des Oberlandesgerichtes Düsseldorf wurde heute verhandelt!
Eine Realschullehrerin vom Niederrhein verlangte die komplette Löschung ihres Profils und sämtlicher gespeicherter Daten. Sie fühlt sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt – benotet wurde sie übrigens mit der Note „4,2“. Bereits im April 2008 wurde die Klage in erster Instanz vom Landgericht Duisburg abgewiesen. Die Richter waren der Meinung, dass das Recht der Meinungsfreiheit über dem, des Persönlichkeitsrechtes stehe. Aussagekräftiges Argument der Duisburger Richter war, dass lediglich der Beruf und nicht die Person als solche bewertet wurde. Denselben Entscheid bestätigt nun auch das Oberlandgericht Düsseldorf!
2009 erlaubte das oberste deutsche Gericht die Benotung für Lehrer auf spickmich.de!
Die höchste richterliche Instanz für Zivil- und Strafverfahren, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, hat bereits 2009 öffentlich bestätigt, dass die Bewertung von Lehrern im Internet zulässig sei. Es wird nicht gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen und demnach dürfen Schüler auf spickmich.de weiterhin fleißig Noten verteilen! Damals wurde jedoch auch betont, dass der Fall um spickmich kein Freifahrtschein für sämtliche Benotungsplattformen sei – im Einzelfall müsste die Zulässigkeit geprüft werden. Die Gymnasiallehrerin aus Nordrhein-Westfalen, welche bis vor den Bundesgerichtshof zog, hatte bereits 2007, als spickmich frisch gegründet wurde, das erste Mal geklagt. Sie wurde jedoch von allen Instanzen, zuletzt vom Oberlandesgericht Köln, abgewiesen, woraufhin sie vor den BGH zog.
Dass wir es nicht jedem recht machen können und es immer Kritiker geben wird, ist völlig normal und auch gut so. Jedoch ist es schade, dass einige Lehrer den Sinn hinter spickmich missverstehen und sich angeprangert fühlen. Es soll ein transparentes Feedback, welches in der Schule in dieser Form nie zustande käme, bieten. Schlechte Noten sollten nicht als Beleidigung oder Demütigung angesehen werden, sondern vielmehr als konstruktive Kritik um den Unterricht unter Umständen anders zu gestalten und zu verbessern.
Bildquelle: spickmich








schließlich könnte diese Lehrerin doch auch etwas dafür tun um bessere Kritiken und Noten zu kriegen, oder!?!?
























